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Achtung bei Fotos bei Online-Weihnachtsfeier, DSGVO beachten und Einwilligung nötig

Fotos auf Weihnachtsfeiern: So vermeiden Sie Datenschutzprobleme

Weihnachtsfeiern sind sowohl in Präsenz als auch virtuell ein Highlight im Jahreskalender vieler Unternehmen. Dabei stellt sich oft die Frage, was bei der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos während solcher Feiern beachtet werden muss, um Datenschutzprobleme zu vermeiden.

Fotos auf Weihnachtsfeiern: Das sagen Datenschutzrichtlinien

Viele Mitarbeiter machen während der Weihnachtsfeier Fotos zur Erinnerung. Grundsätzlich stellt dies kein datenschutzrechtliches Problem dar, solange die Fotos nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird es allerdings kritisch, wenn die Fotos über private Zwecke hinaus verwendet werden, beispielsweise durch das Teilen über Messenger-Dienste oder das Posten in sozialen Medien.

Rechtliche Grundlagen: DSGVO und Kunsturhebergesetz (KUG)

Die DSGVO greift dann, wenn die Verarbeitung von Fotos nicht ausschließlich persönlich oder familiär ist. In solchen Fällen ist eine rechtliche Grundlage notwendig. Meistens erfordert dies eine Einwilligung der abgebildeten Personen, wie es auch das Kunsturhebergesetz (KUG) im § 22 vorsieht. Auch unter der DSGVO bleibt das KUG in Bezug auf die Veröffentlichung von Fotografien weiterhin gültig.

Tipps zur Vermeidung von Datenschutzproblemen bei Weihnachtsfotos

Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass Fotos auf Weihnachtsfeiern nur für den privaten Gebrauch gemacht werden dürfen. Möchte jemand die Fotos veröffentlichen oder über Messenger teilen, ist zuvor die Einwilligung der abgebildeten Personen einzuholen. Ein schriftlicher Hinweis an alle Teilnehmer kann hier für Klarheit sorgen.

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19. Dezember 2021

 

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