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Die Konzept 17 GmbH, als Datenschutzberatungsunternehmen, prüft Dienstleistungsunternehmen, ob sie ihren Kontrollpflichten gemäß Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhalten und haben dafür ein Siegel erhalten.

„Audit 28“ – Geprüfter Auftragsverarbeiter: Ihre Vorteile und wie Sie das Prüfsiegel erhalten

Als Datenschutzberatungsunternehmen und Mitglied im BISG (Bundesfachverband der IT-Sachverständigen und -Gutachter e.V.) prüft die Konzept 17 GmbH, ob Dienstleistungsunternehmen ihre Kontrollpflichten gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Der BISG ist ein unabhängiger und neutraler Vermittler für IT-Sachverständige und -Gutachter, der seit 2004 Fachwissen bündelt und als Ansprechpartner für IT- und Datenschutzfragen dient.

So erhalten Sie das „Audit 28“-Prüfsiegel

Die Auditierung erfolgt durch einen vom BISG bestimmten Datenschutzbeauftragten, IT-Sachverständigen oder Gutachter direkt in Ihrem Unternehmen. Der Fokus liegt auf den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), die gemäß Art. 32 DSGVO vorgeschrieben sind, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das „Audit 28“-Qualitätssiegel, das als Nachweis für die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien in der Auftragsverarbeitung dient.

Warum ist das „Audit 28“-Prüfsiegel wichtig?

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind unerlässlich, um die Sicherheit der Datenverarbeitung in Übereinstimmung mit dem Stand der Technik zu gewährleisten. Mit dem „Audit 28“-Siegel können Sie gegenüber Kunden und Lieferanten nachweisen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO entspricht und den Informationspflichten nachgekommen ist.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Nachweis der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien: Zeigen Sie Kunden und Lieferanten, dass Ihr Unternehmen DSGVO-konform arbeitet.
  • Neutrale und dokumentierte Qualitätsprüfung: Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und dem Know-how der BISG-Experten.
  • Kostendeckelung: Transparente Kosten durch eine Pauschale pro geprüfter Organisation.
  • Bewusstseinsschaffung: Fördern Sie das Verständnis für Datenschutz und IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
  • Risikominderung: Erhalten Sie gezielte Handlungsempfehlungen zur Minimierung von Datenschutzrisiken
  • Vermeidung von Bußgeldern: Reduzieren Sie das Risiko von Strafen durch die Einhaltung vorgeschriebener Maßnahmen.
  • Prüfsiegel: Nutzen Sie das „Audit 28“-Siegel als wertvollen Nachweis in Ihrer Auftragsverarbeitung.

 

Haben Sie Fragen oder möchten Sie das „Audit 28“-Prüfsiegel für Ihr Unternehmen erhalten? Kontaktieren Sie uns gerne!

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11. Dezember 2021

 

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