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Puzzleteile als Sinnbild für Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragten unterstützen: So vermeiden Sie Bußgelder

Ihr Datenschutzbeauftragter steht Ihnen stets zur Seite, beantwortet Fragen und bietet Lösungen an, damit Ihr Unternehmen sicher bleibt. Aber wie sieht es umgekehrt aus? Unterstützen Sie Ihren internen oder externen Datenschutzbeauftragten aktiv? Binden Sie ihn frühzeitig ein? Informieren Sie ihn proaktiv über Neuerungen? Hören Sie auf seine Empfehlungen?

Ein aktuelles Bußgeldverfahren zeigt deutlich, wie wichtig es ist, Datenschutzbeauftragte zu unterstützen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie hohe Kosten und Ärger vermeiden können.

Die luxemburgische Datenschutzbehörde (CNPD) führte eine Untersuchung bei einem Logistikunternehmen durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Datenschutzbeauftragte zu prüfen. Die Ergebnisse waren alarmierend: Der Datenschutzbeauftragte wurde nicht zu allen relevanten Sitzungen eingeladen und war nicht der obersten Führungsebene unterstellt. Zudem fehlte eine formelle und regelmäßige Berichterstattung über seine Tätigkeiten. Diese Verstöße führten zu einem Bußgeld von 15.000 Euro und der Auflage, die gesetzlichen Vorgaben innerhalb von vier Monaten zu erfüllen.

Dieses Beispiel verdeutlicht die Notwendigkeit, Datenschutzbeauftragte frühzeitig und umfassend einzubeziehen. Sollten Sie bisher noch keinen Datenschutzbeauftragten benannt haben und hier Ihrerseits Handlungsbedarf bestehen, so ist die Konzept 17 GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner als externer Datenschutzbeauftragter. Kontaktieren Sie uns gerne.

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12. Juli 2021

 

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