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Die elektronische Patientenakte und das E-Rezept Konzept17 als kompetenter Partner

Elektronische Patientenakte und E-Rezept: Was Sie wissen müssen

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) hat die Bundesregierung die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts auf den Weg gebracht. Diese digitalen Werkzeuge sollen die Gesundheitsversorgung effizienter gestalten. Wichtig zu wissen: Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wer die elektronische Patientenakte nicht nutzen möchte, muss dies nicht tun.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung Ihrer Gesundheitsdaten. Sie haben die volle Kontrolle darüber, welche Informationen gespeichert oder gelöscht werden und wer darauf zugreifen darf. Ab 2022 können wichtige Dokumente wie Arztberichte, Röntgenbilder, Befunde, Impfausweis, Mutterpass und das Bonusheft vom Zahnarzt in der ePA abgelegt werden. Über mobile Endgeräte haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre medizinischen Dokumente.

Vorteile der elektronischen Patientenakte

  • Zugriffskontrolle: Sie entscheiden, wer Ihre Gesundheitsdaten einsehen darf.
  • Datenspeicherung: Alle wichtigen medizinischen Dokumente an einem zentralen Ort.
  • Mobilität: Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten von überall und jederzeit.


Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept wird digital über eine App auf Ihrem Smartphone empfangen und kann in jeder Apotheke vorgelegt werden. Zukünftig sollen auch Überweisungen zu Fachärzten digital erfolgen. Weitere Details zur elektronischen Patientenakte finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Datenschutz und das Patientendaten-Schutz-Gesetz

Die ePA enthält hochsensible Daten, deren Schutz von größter Bedeutung ist. Nutzer der ePA tragen die Verantwortung für die Sicherheit der verarbeiteten Daten. Bei Störungen oder Sicherheitsmängeln muss die Gematik, das „Digitale Gesundheitsnetz“, informiert werden. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Professor Ulrich Kelber, kritisiert jedoch, dass das PDSG teilweise gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.

Kritikpunkte am Patientendaten-Schutz-Gesetz

Laut Professor Kelber sind geeignete Endgeräte erforderlich, um auf die ePA zugreifen zu können, was erst ab 2022 möglich ist. Zudem können Datenfreigaben derzeit nur digital und in ihrer Gesamtheit erfolgen. Nutzer ohne Smartphone oder Tablet haben bis 2022 keine Kontrolle über ihre ePA, es sei denn, ein Vertreter übernimmt diese Funktion. Diese Regelungen führen zu einer Ungleichbehandlung beim Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Wichtiger Hinweis: Jeder Nutzer der Telematikinfrastruktur, sei es ein Arzt, Krankenhaus oder Apotheker, ist für die von ihm verarbeiteten Patientendaten verantwortlich. Sollten Sie Unterstützung in diesem Bereich benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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2. November 2020

 

Datenschutz-News

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