NIS2-Richtlinie – Teil 1 : Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 wurde eingeführt, um in der gesamten Europäischen Union ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit sicherzustellen und so das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Aber betrifft diese Richtlinie auch Ihr Unternehmen? In diesem ersten Teil unserer Artikel-Reihe geben wir Ihnen einen Überblick über die NIS2-Richtlinie und welche Unternehmen davon betroffen sind.
Welchen Zweck hat die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, ein einheitliches Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu stärken und die Sicherheit der Netze und Informationssysteme, auf die sich essenzielle Dienste stützen, zu erhöhen.
Ist mein Unternehmen betroffen?
Die NIS2-Richtlinie gilt für öffentliche Verwaltungen auf nationaler und regionaler Ebene sowie für private Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind und eine definierte Mitarbeiteranzahl sowie bestimmte Jahresumsätze oder Bilanzsummen erreichen. Unternehmen mit 50–249 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 10 Mio. € bis 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. € gelten als mittlere Unternehmen und unterliegen der Richtlinie, wenn sie in den relevanten Sektoren tätig sind.
Welche Sektoren sind betroffen?
Die NIS2-Richtlinie unterscheidet zwischen „wesentlichen“ und „wichtigen“ Sektoren. Wesentliche Sektoren umfassen unter anderem Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen und digitale Infrastruktur. Wichtige Sektoren umfassen Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Produktion von chemischen Rohstoffen, Lebensmittelproduktion und Anbieter digitaler Dienste.
Mein Fazit: Mit der NIS2-Richtlinie werden weit mehr Unternehmen und öffentliche Stellen unter die Vorschriften fallen als bisher. Im zweiten Teil unserer Artikel-Reihe werden wir die Maßnahmen und Mindestanforderungen, die Unternehmen umsetzen müssen, genauer beleuchten.
Haben Sie Fragen zur NIS2-Richtlinie? Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
27. Januar 2023