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Geschenke in der Geschäftswelt

Kleine Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeitende: Steuerliche Absetzbarkeit

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – das gilt auch im Geschäftsleben. Ob für Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeitende, ein gut gewähltes Präsent kann Wertschätzung zeigen und Beziehungen stärken. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit solche Geschenke steuerlich absetzbar sind? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte.

Geschenke an Geschäftspartner und Kunden: Steuerliche Absetzbarkeit

Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie aus betrieblichen Gründen gemacht werden und keine Gegenleistung damit verbunden ist. Wichtig ist, dass der Kaufpreis des Geschenks unter 35,00 € pro Person und Jahr liegt. Liegt der Preis darüber, kann der Betrag nicht als Betriebsausgabe verbucht werden, sondern gilt als private Ausgabe.

Wichtige Regelungen im Überblick:

  • Freigrenze: 35,00 € pro Person und Jahr
  • Dokumentationspflicht: Ab einem Warenwert von über 10,00 € müssen die Begünstigten und der Anlass festgehalten werden.
  • Sonderregelung: Wenn das Geschenk ausschließlich beruflich genutzt wird, entfällt die 35,00 €-Freigrenze.

Pauschale Versteuerung und Streuartikel

Der Empfänger eines Geschenks muss dieses wie eine Einnahme behandeln, verbuchen und gegebenenfalls versteuern. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Geschenk vorab pauschal mit 30 % des Kaufpreises zu versteuern. Diese Steuer wird auf die Kosten des Geschenks aufgeschlagen und muss die Freigrenze von 35,00 € einhalten, damit der Betrag abzugsfähig bleibt.

Hinweis: Bei Geschenken unter 10,00 € wird keine Steuer fällig, da diese als sogenannte Streuartikel gelten und nicht als geldwerter Vorteil.

Sachgeschenke an Mitarbeitende

Geschenke an Mitarbeitende sind in bestimmten Fällen steuerfrei und als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sachleistungen müssen erst ab einem Wert von 60,00 € inklusive MwSt. komplett als Arbeitslohn versteuert werden. Mitarbeitende können zudem jeden Monat eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sachzuwendung im Wert von 50,00 € vom Arbeitgeber erhalten, zum Beispiel in Form eines Gutscheins.

Fazit

Kleine Geschenke können viel bewirken, wenn die steuerlichen Regeln beachtet werden. Dies gilt sowohl für Präsente an Geschäftspartner und Kunden als auch für Mitarbeitende.

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18. März 2023

 

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