Videoüberwachung in Unternehmen – das müssen Sie dabei beachten!
Schon seit Jahrzehnten zählt die Videoüberwachung in vielen Unternehmen zum festen Inventar. Sie wird aus den unterschiedlichsten Gründen eingesetzt, sowohl im Außenbereich als auch in den Geschäftsräumen. Doch dürfen Videokameras einfach so angebracht und betrieben werden?
Rechtliche Grundlagen der Videoüberwachung
Für uns, die Konzept 17 GmbH, gehört es zum Alltag, bei unseren Mandanten vor Ort zu prüfen, ob Videokameras im Einsatz sind. Diese Information ist wichtig, um korrekt zur Videoüberwachung beraten zu können. Auch Kameraattrappen zählen dazu, da der normale Bürger nicht erkennen kann, ob es sich um eine echte Kamera handelt oder nicht. Selbst Attrappen erzeugen einen „Überwachungsdruck“.
Gemäß DSGVO muss die verantwortliche Stelle die betroffenen Personen zum frühestmöglichen Zeitpunkt darüber informieren, dass sie einen Bereich mit Videoüberwachung betreten. Ein entsprechender Hinweis kann durch das Anbringen eines Schildes an den Zufahrten oder an der Eingangstür, gut sichtbar auf Augenhöhe, erfolgen.
Datenschutz und Rechte der Betroffenen
Da Videoüberwachung eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt, müssen den betroffenen Personen zusätzlich die Rechte gemäß DSGVO zur Verfügung gestellt werden. Dies kann beispielsweise durch einen Aushang am Infotresen geschehen. Weiterhin gibt es Anforderungen an die Hardware: Kameras dürfen keine Audio-, Zoom-, Schwenk- oder Neigefunktionen haben und sollten so montiert werden, dass keine öffentlichen Wege aufgezeichnet werden.
Besondere Regelungen für die Überwachung von Mitarbeitern
Die Aufnahme von Mitarbeitern zur Leistungsüberwachung oder die Überwachung von Sozialräumen sowie der Weg zur Toilette ist nicht erlaubt. Die Videoüberwachung bleibt ein sensibles Thema, und es ist wichtig, sie korrekt zu handhaben, um nicht ins Visier der Aufsichtsbehörde zu geraten und möglicherweise ein Bußgeld zu riskieren.
Sollten Sie Fragen zur Videoüberwachung haben oder Hilfe bei der Umsetzung der DSGVO benötigen, steht Ihnen das Team der Konzept 17 GmbH als erfahrener Experte zur Seite. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Tel.: 04621 5 30 40 50
E-Mail: mail@konzept17.de
30. Oktober 2021